Integrierte Berichterstattung
Integrierte Berichterstattung
zur Kinder- und Jugendhilfe im Saarland
zur Kinder- und Jugendhilfe im Saarland

Beratungen gem. §§ 16, 17-18, 28, 41 SGB VIII

Im Rahmen des Projekts „Integrierte Berichterstattung“ erfolgt bereits seit dem Jahr 2010 durch das ism eine Erhebung der Fallzahlen bei den Erziehungsberatungsstellen bzw. bei den Ehe,- Familien- und Lebensberatungsstellen im Saarland. Hierbei werden jährlich Informationen zu Beratungen nach §§ 16, 17, 18, 28 und 41 SGB VIII erfasst.

Bisherige Analysen machen deutlich, dass Beratungen nach § 28 SGB VIII bei Beratungsstellen zumindest teilweise (vor allem) ambulante Hilfen seitens der Jugendämter ersetzen können bzw. Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII in Beratungsstellen häufig in Kombination mit Hilfen zur Erziehung erfolgen. Dies hebt hervor, dass der Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung nicht ohne eine Erfassung der Inanspruchnahme von Beratungen sowie der Abbildung der Beratungsstellenlandschaft hinreichend dargestellt werden kann.

Rund 1,3 % der jungen Menschen unter 18 Jahren und ihre Familien erhalten eine Erziehungsberatung

Neben den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nehmen Beratungen nach §§ 16, 17, 18, 28 und 41 SGB VIII in den Beratungsstellen eine wichtige Rolle im Gesamtleistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe ein. Eine herausragende Bedeutung kommt dabei den Beratungen nach § 28 SGB VIII zu: Diese machen mit 1.980 Beratungen und einem landesweiten Eckwert von rund 13 Beratungen je 1.000 unter 18-Jährige auch im Berichtsjahr 2023 den Hauptteil der Beratungstätigkeit in den Beratungsstellen im Saarland aus.

Niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung wird ebenfalls durch Beratungen in Jugendämtern sichergestellt. Von diesen wurden im Jahr 2023 im Saarland insgesamt 4.555 durchgeführt (Landkreise; ohne Regionalverband Saarbrücken).