Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII
Zentrale Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist die Sicherstellung eines qualifizierten Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Im Zusammenhang mit tragischen Fällen von Kindstötungen wird seit nunmehr fünf Jahren auf fachlicher und fachpolitischer Ebene verstärkt darüber diskutiert, wie ein verbesserter Kinderschutz aussehen kann.
Für die fachlich adäquate Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit in den Jugendämtern sind systematische Kenntnisse der fachlichen Praxis im Umgang mit Meldungen nach § 8a SGB VIII die zentrale Voraussetzung. Daher befindet sich derzeit – im Anschluss an die §8a-Zusatzerhebung (von April 2020 bis August 2021) – ein jährliches Monitoring zu den Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII im Rahmen der Integrierten Berichterstattung im Saarland im Aufbau.
Vorgesehen sind landesweite Berichte mit dem Ziel, mittels einer validen Datenbasis zum Meldeverfahren gem. § 8a SGB VIII im Saarland zur Erhellung des „Dunkelfelds“ über einen zentralen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beizutragen.