Integrierte Berichterstattung
Integrierte Berichterstattung
zur Kinder- und Jugendhilfe im Saarland
zur Kinder- und Jugendhilfe im Saarland

Das Projekt


Allgemeines zum Projekt

Das Saarland hat bereits im Jahr 2009 mit dem Projekt „Integrierte Berichterstattung“ eine landesweite Berichterstattung zu Entwicklungstrends und bedarfsgenerierenden Einflussfaktoren im Bereich der Hilfen zur Erziehung implementiert, die ein kontinuierliches Monitoring und abgestimmte Planungsprozesse für das Land und die Kommunen ermöglicht.

Das Projekt „Integrierte Berichterstattung“ wird gemeinsam vom Landkreistag Saarland, den sechs Jugendämtern aus fünf Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken getragen. Sie beteiligen sich sowohl an der Datenerhebung als auch an der Finanzierung dieses Projektes.

Im Zusammenspiel von Land und allen Kommunen bei der Ausgestaltung einer Berichterstattung wird nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur an Bedeutung gewonnen hat, sondern dass ihre Ausgestaltung und Weiterentwicklung in gesamtstaatlicher Verantwortung getragen werden muss.


Hilfen zur Erziehung und weitere Leistungen

Seit dem Beginn des Projektes im Jahr 2009 werden im Rahmen der Datenerfassung nicht nur die Leistungsbereiche der Hilfen zur Erziehung nach Maßgabe der §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII und darüber hinaus reichende Leistungsbereiche erhoben, sondern auch mögliche Einflussfaktoren auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung.
Der Hauptteil der Daten stammt dabei aus einer jährlichen vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism gGmbH) durchgeführten Erhebung bei den saarländischen Jugendämtern. Die Datenerhebung umfasst seit dem Jahr 2009 im Kern die folgenden Merkmale:

  • Organisation und personelle Ausstattung in den Sozialen Diensten der Jugendämter
  • Personelle Ausstattung in den Bereichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Vorhandene Plätze im Bereich der Kindertagesbetreuung
  • Fallzahlen erzieherischer Hilfen gem. §§ 27 Abs. 2, 29 bis 35, 41 SGB VIII
  • Fallzahlen von Hilfen bzw. Leistungen gem. §§ 35a, 19, 42 SGB VIII
  • Personelle Ausstattung und Vorgänge im Bereich der Jugendgerichtshilfe
  • Bruttoausgaben der Jugendämter

Hinzu kommen Informationen zu Beratungen nach §§ 16-18, 28 und 41 SGB VIII. Diese Daten stammen aus einer seit dem Jahr 2010 jährlich durchgeführten Befragung aller saarländischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen.
Des Weiteren werden soziostrukturelle und demografische Daten in den Blick genommen, da gesamtgesellschaftliche Entwicklungen (Langzeitarbeitslosigkeit, Armut, Wandel der Familienformen) den Rahmen bilden, vor dem Jugendhilfeleistungen notwendig werden. Die hier zugrundeliegenden Daten werden jährlich seitens des Statistischen Landesamtes Saarland, der Bundesagentur für Arbeit und der Einwohnermeldebehörden der saarländischen Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Aktuelle Befunde zu den Hilfen zur Erziehung finden Sie hier.


Eine Übersicht über die im Rahmen des Projekts verfassten Publikationen finden Sie hier.