Hilfen zur Erziehung - Aktuelle Befunde zum Erhebungsjahr 2023
Im Jahresvergleich 2022/2023 zeigt sich ein leichter Anstieg der Fallzahlen
Im Erhebungsjahr 2023 wurden im Saarland 7.529 Hilfen zur Erziehung §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII durch die saarländischen Jugendämter gewährt. Im Vergleich zum Erhebungsjahr 2022 ist damit landesweit ein Fallzahlanstieg um 175 Hilfen zu beobachten. Die Fallzahlen bewegen sich seit 2010 zwischen 7.500 und 7.900 Hilfen zur Erziehung. Die Fallzahlen lagen lediglich im Jahr 2020 (7.422), in dem die COVID-19-Pandemie begann, und im Jahr 2022 (7.354) auf einem niedrigeren Niveau. Neben den 7.529 erzieherischen Hilfen wurden im Jahr 2023 zusätzlich 188 Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer gewährt. Im Vergleich zum Erhebungsjahr 2022 sind damit die Fallzahlen der Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer um 64 erzieherische Hilfen angestiegen.
Rund 4 % der Kinder und Jugendlichen im Saarland erhalten Unterstützung durch die Hilfen zur Erziehung
Werden die 7.529 gewährten erzieherischen Hilfen in Bezug zur relevanten Bevölkerungsgruppe im Saarland gesetzt, so zeigt sich, dass 41,9 Hilfen zur Erziehung je 1.000 unter 21-Jährige gewährt wurden. Damit haben im Jahr 2023 etwa 4,2 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe erhalten. Im Jahr 2022 lag der entsprechende Eckwert bei 42,2 Hilfen je 1.000 unter 21-Jährige.
Fallzahlanstieg bei den stationären Hilfen zur Erziehung zu beobachten – leichter Rückgang bei ambulanten und teilstationären Hilfen sowie bei der Vollzeitpflege im Vorjahresvergleich
Der beschriebene Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zwischen den Jahren 2022 und 2023 (plus 2,4 %) ist ausschließlich auf einen Zuwachs bei den stationären Hilfen gem. §§ 27.2 stat., 34, 35, stat. SGB VIII zurückzuführen. Wurden im Jahr 2022 noch 1.246 stationäre Hilfen durch die saarländischen Jugendämter gewährt, waren es im Jahr 2023 1.470 Hilfen und damit 224 Hilfen bzw. 18,0 % mehr. Die teilstationären Hilfen (§ 32 SGB VIII) weisen hingegen einen leichten Fallzahlrückgang auf. In diesem Bereich wurden 2023 saarlandweit in 376 Fällen jungen Menschen Hilfen gewährt. Im Jahr 2022 lag die Fallzahl im Bereich der teilstationären Hilfen bei 393 Hilfen und damit um 17 Hilfen bzw. rund 4 % höher als im aktuellen Berichtsjahr.
Im Bereich der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) zeigt sich ebenfalls ein Rückgang der Fallzahlen, dieser fällt jedoch sehr gering aus. Im Jahr 2023 wurden durch die saarländischen Jugendämter 1.546 Vollzeitpflegen gewährt. Im Jahr 2022 betrug die Fallzahl 1.569 Hilfen und lag damit um 23 Hilfen bzw. 1,5 % über dem Wert von 2023. Nahezu eine Stagnation der Fallzahlen ist bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2 amb., 29-31, 35 amb., 41 amb. SGB VIII) zu beobachten. Wurden im Jahr 2022 landesweit 4.146 ambulante Hilfen gewährt, waren es im Jahr 2023 insgesamt 4.137 und damit 9 Hilfen bzw. 0,2 % weniger als im Vorjahr.
Langfristiger Rückgang der Anzahl stationärer Hilfen setzt sich im Jahr 2023 nicht weiter fort
Im Jahr 2023 wurden saarlandweit 7.529 Hilfen zur Erziehung gewährt und damit 252 Hilfen bzw. 3,2 % weniger als noch im Jahr 2010. Die im Zeitraum zwischen 2010 und 2023 zu beobachtende Entwicklung stellt sich dabei innerhalb der einzelnen Hilfesegmente sehr unterschiedlich dar. Während die teilstationären Hilfen zwischen den Jahren 2010 und 2023 um 137 Hilfen gesunken sind, weisen die stationären Hilfen im gleichen Zeitraum einen Rückgang um 493 Hilfen auf. Bei den ambulanten Hilfen ist in der längerfristigen Betrachtung ein Anstieg der Fallzahlen um 392 Hilfen zu beobachten. Die stärkste Entwicklung ist im Bereich der Vollzeitpflege gegeben. Die Fallzahlen der Hilfen nach § 33 SGB VIII sind zwischen den Jahren 2010 und 2023 saarlandweit um 474 Hilfen angestiegen.
Mehr als jede zweite Hilfe erfolgt familienunterstützend ambulant, in rund 40 % der Fälle werden Kinder/Jugendliche außerhalb der Familie fremduntergebracht
Werden die im Jahr 2023 gewährten 7.529 erzieherischen Hilfen näher betrachtet, so zeigt sich, dass 4.513 dieser Hilfen in ambulanter oder teilstationärer Form erbracht wurden. Damit wurde in rund 60 % aller Fälle eine ambulante (54,9 %) bzw. teilstationäre Hilfe (5,0 %) eingeleitet. Die Unterbringung junger Menschen außerhalb ihrer Familien erfolgte hingegen in rund 40 % der gewährten erzieherischen Hilfen. Dabei wurde in 20,5 % der Fälle der junge Mensch in einer geeigneten Pflegefamilie untergebracht; in ebenfalls jedem fünften Fall erfolgte die Unterbringung in einer stationären Einrichtung (19,5 %).
Landesweit werden rund 137 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung aufgewendet
Werden die Auszahlungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Saarland in den Blick genommen, so zeigt sich, dass von den saarländischen Jugendämtern im Jahr 2023 rund 137,1 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII aufgewendet wurden. Im Jahr zuvor fielen die Auszahlungen für erzieherische Hilfen mit 127,7 Millionen um rund 9,4 Millionen Euro geringer aus. Prozentual ergibt sich damit im Jahresvergleich 2022/2023 ein Anstieg der Auszahlungen für Hilfen zur Erziehung um 7,3 %.
Seit dem Erhebungsjahr 2010 ist ein Anstieg der Auszahlungen im Saarland um rund 32,6 Millionen Euro bzw. 31,2 % zu beobachten. An dieser Stelle gilt es darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Integrierten Berichterstattung im Bereich der Hilfen zur Erziehung die Bruttoauszahlungen erhoben werden. Ein Teil der Steigerungen der Auszahlungen ergibt sich damit auch aus Tarifsteigerungen der Personalkosten in den einzelnen Hilfearten.
2022/23 Ausbau des Personals in den Sozialen Diensten der Jugendämter im Saarland um rund 3 %
Rund 223 Vollzeitstellen existierten im Erhebungsjahr 2023 saarlandweit in den Sozialen Diensten. Berücksichtigt werden hierbei alle Personalstellen, die in den Arbeitsbereichen Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendhilfe im Strafverfahren, Pflegekinderdienst und Heimplatzvermittlung des öffentlichen Jugendhilfeträgers liegen. Im Vergleich zum Erhebungsjahr 2022 sind dies noch einmal 6,75 Vollzeitstellen mehr. Der Ausbau des Personals in den Sozialen Diensten, der seit dem Erhebungsjahr 2014 zu beobachten ist, setzt sich damit auch im aktuellen Berichtsjahr fort. Zu den 222,5 Personalstellen in den Sozialen Diensten kommen im Jahr 2023 weitere 0,50 Vollzeitstellen hinzu, die explizit für die Begleitung und Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ausgewiesen sind.
Günstigeres Verhältnis von Fallzahlen erzieherischer Hilfen und Personalstellen
Im Jahr 2023 entfallen insgesamt 7.529 Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII auf 222,5 Vollzeitstellenäquivalente in den Sozialen Diensten. Dies ergibt einen Wert von durchschnittlich 33,8 Hilfen zur Erziehung pro Vollzeitstelle; im Jahr 2022 waren es 34,1, womit die Anzahl der Fälle pro Vollzeitstelle nahezu konstant geblieben ist. Mit Blick auf die einzelnen saarländischen Jugendamtsbezirke lässt sich hierbei jedoch, analog der Unterschiede bei den zur Verfügung stehenden Personalressourcen, eine erhebliche Spannbreite bzgl. der Anzahl der Fälle pro Vollzeitstelle beobachten: So liegt der niedrigste Wert bei 29,4 Fällen in einem Jugendamtsbezirk, der höchste hingegen bei 41,9 Hilfen pro Vollzeitstelle in einem anderen Jugendamt.
Die Aufstockung der Personalressourcen in den Sozialen Diensten in den letzten Jahren hat einhergehend mit einer annähernden Konstanz bzw. einem leichten Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu einer Reduzierung der Anzahl der erzieherischen Hilfen, die eine Vollzeitstelle im Sozialen Dienst zu bearbeiten hat, geführt. Der Blick auf die Entwicklung seit dem Erhebungsjahr 2010 zeigt, dass die Anzahl der Personalstellen in den Sozialen Diensten bis zum Jahr 2023 um 55,6 % angestiegen ist. Gleichzeitig sind die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zurückgegangen (minus 3,2 %). Der Ausbau des Personals bei gleichzeitigem Rückgang der Fallzahlen führt in der Folge zu einer Reduzierung der Anzahl der Fälle, die eine Vollzeitstelle zu bearbeiten hat (minus 37,8 %).