Hilfen zur Erziehung - Aktuelle Befunde zum Erhebungsjahr 2022
Im Jahresvergleich 2021/2022 zeigt sich ein leichter Rückgang der Fallzahlen
Im Erhebungsjahr 2022 wurden im Saarland 7.597 Hilfen zur Erziehung §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII durch die saarländischen Jugendämter gewährt. Im Vergleich zum Erhebungsjahr 2021 ist damit landesweit ein Fallzahlrückgang um 89 Hilfen zu beobachten. Die Fallzahlen bewegen sich seit 2010 zwischen 7.500 und 7.900 Hilfen zur Erziehung. Lediglich im Jahr 2021, in dem die COVID-19-Pandemie begann, lagen die Fallzahlen auf einem niedrigeren Niveau (7.422). Neben den 7.597 erzieherischen Hilfen wurden im Jahr 2022 zusätzlich 131 Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer gewährt. Im Vergleich zum Erhebungsjahr 2021 sind damit die Fallzahlen der Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer um 5 erzieherische Hilfen angestiegen.
Rund 4 % der Kinder und Jugendlichen im Saarland erhalten Unterstützung durch die Hilfen zur Erziehung
Werden die 7.597 gewährten erzieherischen Hilfen in Bezug zur relevanten Bevölkerungsgruppe im Saarland gesetzt, so zeigt sich, dass 43,6 Hilfen zur Erziehung je 1.000 unter 21-Jährige gewährt wurden. Damit haben im Jahr 2022 etwa 4,4 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe erhalten. Im Jahr 2021 lag der entsprechende Eckwert bei 44,3 Hilfen je 1.000 unter 21-Jährige.
Fallzahlanstieg bei ambulanten Hilfen zur Erziehung zu beobachten – Rückgang bei stationären Hilfen
Der beschriebene Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zwischen den Jahren 2021 und 2022 (minus 1,2 %) ist vor allem auf einen Rückgang bei den stationären Hilfen gem. §§ 27.2 stat., 34, 35, stat. SGB VIII zurückzuführen. Wurden im Jahr 2021 noch 1.704 stationäre Hilfen durch die saarländischen Jugendämter gewährt, waren es im Jahr 2022 1.489 Hilfen und damit 215 Hilfen bzw. 12,6 % weniger. Auch die teilstationären Hilfen (§ 32 SGB VIII) weisen einen leichten Fallzahlrückgang auf. In diesem Bereich wurden 2022 saarlandweit in 393 Fällen jungen Menschen Hilfen gewährt. Im Jahr 2021 lag die Fallzahl im Bereich der teilstationären Hilfen bei 406 Hilfen und damit um 13 Hilfen bzw. rund 3 % höher als im aktuellen Berichtsjahr. Ein Anstieg der Fallzahlen ist hingegen bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2 amb., 29-31, 35 amb., 41 amb. SGB VIII) zu beobachten. Wurden im Jahr 2021 landesweit 4.032 ambulante Hilfen gewährt, waren es im Jahr 2022 insgesamt 4.146 und damit 114 Hilfen bzw. 2,8 % mehr als im Vorjahr. Im Bereich der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) zeigt sich ebenfalls ein Anstieg der Fallzahlen, dieser fällt jedoch sehr gering aus. Im Jahr 2022 wurden durch die saarländischen Jugendämter 1.569 Vollzeitpflegen gewährt. Im Jahr 2021 betrug die Fallzahl 1.544 Hilfen und lag damit um 25 Hilfen bzw. 1,6 % unter dem Wert von 2022.
Langfristiger Rückgang der Anzahl stationärer Hilfen setzt sich im Jahr 2022 weiter fort
Im Jahr 2022 wurden saarlandweit 7.597 Hilfen zur Erziehung gewährt und damit 184 Hilfen bzw. 2,4 % weniger als noch im Jahr 2010. Die im Zeitraum zwischen 2010 und 2022 zu beobachtende Entwicklung stellt sich dabei innerhalb der einzelnen Hilfesegmente sehr unterschiedlich dar. Während die teilstationären Hilfen zwischen den Jahren 2010 und 2022 um 120 Hilfen gesunken sind, weisen die stationären Hilfen im gleichen Zeitraum einen Rückgang um 474 Hilfen auf. Bei den ambulanten Hilfen ist in der längerfristigen Betrachtung ein Anstieg der Fallzahlen um 401 Hilfen zu beobachten. Die stärkste Entwicklung ist im Bereich der Vollzeitpflege gegeben. Die Fallzahlen der Hilfen nach § 33 SGB VIII sind zwischen den Jahren 2010 und 2022 saarlandweit um 497 Hilfen angestiegen.
Mehr als jede zweite Hilfe erfolgt familienunterstützend ambulant
Werden die im Jahr 2022 im Saarland gewährten 7.597 erzieherischen Hilfen näher betrachtet, so zeigt sich, dass 4.539 dieser Hilfen in ambulanter oder teilstationärer Form erbracht wurden. Damit wurde in rund 60 % aller Fälle eine ambulante (54,6 %) bzw. teilstationäre Hilfe (5,2 %) eingeleitet. Die Unterbringung junger Menschen außerhalb ihrer Familien erfolgte hingegen in rund 40 % der gewährten erzieherischen Hilfen. Dabei wurde in 20,7 % der Fälle der junge Mensch in einer geeigneten Pflegefamilie untergebracht; in jedem fünften Fall erfolgte die Unterbringung in einer stationären Einrichtung (19,6 %).
Landesweit werden rund 128 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung aufgewendet
Werden die Auszahlungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Saarland in den Blick genommen, so zeigt sich, dass von den saarländischen Jugendämtern im Jahr 2022 rund 127,7 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII aufgewendet wurden. Im Jahr zuvor fielen die Auszahlungen für erzieherische Hilfen mit 126,3 Millionen um rund 1,4 Millionen Euro geringer aus. Prozentual ergibt sich damit im Jahresvergleich 2021/2022 ein Anstieg der Auszahlungen für Hilfen zur Erziehung um 1,1 %.
Seit dem Erhebungsjahr 2010 ist ein Anstieg der Auszahlungen im Saarland um rund 23,2 Millionen Euro bzw. 22,2 % zu beobachten. An dieser Stelle gilt es darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Integrierten Berichterstattung im Bereich der Hilfen zur Erziehung die Bruttoauszahlungen erhoben werden. Ein Teil der Steigerungen der Auszahlungen ergibt sich damit auch aus Tarifsteigerungen der Personalkosten in den einzelnen Hilfearten.
2021/22 Ausbau des Personals in den Sozialen Diensten der Jugendämter im Saarland um rund 10 %
Rund 216 Vollzeitstellen existierten im Erhebungsjahr 2022 saarlandweit in den Sozialen Diensten. Berücksichtigt werden hierbei alle Personalstellen, die in den Arbeitsbereichen Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendhilfe im Strafverfahren, Pflegekinderdienst und Heimplatzvermittlung des öffentlichen Jugendhilfeträgers liegen. Im Vergleich zum Erhebungsjahr 2021 sind dies noch einmal 19,32 Vollzeitstellen mehr. Der Ausbau des Personals in den Sozialen Diensten, der seit dem Erhebungsjahr 2014 zu beobachten ist, setzt sich damit auch im aktuellen Berichtsjahr fort. Im Jahr 2022 gab es – anders als in den Vorjahren – in den saarländischen Jugendämtern keine Personalstellen, die explizit für die Begleitung und Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ausgewiesen sind.
Günstigeres Verhältnis von Fallzahlen erzieherischer Hilfen und Personalstellen
Im Jahr 2022 entfallen insgesamt 7.597 Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII auf 215,8 Vollzeitstellenäquivalente in den Sozialen Diensten. Dies ergibt einen Wert von durchschnittlich rund 35 Hilfen zur Erziehung pro Vollzeitstelle; im Jahr 2021 waren es noch rund 39. Mit Blick auf die einzelnen saarländischen Jugendamtsbezirke lässt sich hierbei jedoch, analog der Unterschiede bei den zur Verfügung stehenden Personalressourcen, eine erhebliche Spannbreite bzgl. der Anzahl der Fälle pro Vollzeitstelle beobachten: So liegt der niedrigste Wert bei 26,9 Fällen in einem Jugendamtsbezirk, der höchste hingegen bei 51,7 Hilfen pro Vollzeitstelle in einem anderen Jugendamt.
Die Aufstockung der Personalressourcen in den Sozialen Diensten in den letzten Jahren hat einhergehend mit einer annähernden Konstanz bzw. einem leichten Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu einer Reduzierung der Anzahl der erzieherischen Hilfen, die eine Vollzeitstelle im Sozialen Dienst zu bearbeiten hat, geführt. Der Blick auf die Entwicklung seit dem Erhebungsjahr 2010 zeigt, dass die Anzahl der Personalstellen in den Sozialen Diensten bis zum Jahr 2022 um 50,8 % angestiegen ist. Gleichzeitig sind die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zurückgegangen (minus 2,4 %). Der Ausbau des Personals bei gleichzeitigem Rückgang der Fallzahlen führt in der Folge zu einer Reduzierung der Anzahl der Fälle, die eine Vollzeitstelle zu bearbeiten hat (minus 35,3 %).